Ein verbessertes Urheberrecht oder das Ende der Freiheit des Internets?

Das neue Leistungsschutzrecht soll die Rechte der Urheber und vor allem der Medien stärken.

Bislang waren Nachrichten nicht urheberrechtlich geschützt: Eine Nachricht konnte von jedem veröffentlicht und verbreitet werden. Dies ist ein wichtiger Grundpfeiler für die Freiheit der Presse. Denn ohne diese Freiheit wäre der erste, der eine Nachricht veröffentlicht, der Urheber, und alle anderen dürften diese Information nicht mehr weitergeben oder müssten an den „Urheber“ Geld bezahlen, die Information nutzen zu dürfen.

Nachrichten sind aber keine urheberrechtlich geschützten Werke, sondern Informationen. Und diese stehen jedem zu.

Etwas anderes sind „Werke“. Ein Werk ist eine Leistung seines Urhebers. Unter einem Werk versteht man beispielsweise ein Buch, einen Artikel oder einen Bericht. Durch das Urheberrecht wird dabei das Kopieren oder Verwenden des Werkes geschützt.

Eigentlich ist damit alles geregelt, und seit vielen Jahrzehnten waren damit die Bedürfnisse der Urheber und der Medien bedient.

Doch nun kam Google. Als eines der ersten Unternehmen hat Google es geschafft, für Nutzer kostenfreie Dienstleistungen anzubieten, und dennoch gleichzeitig eines der erfolgreichsten Unternehmen der Welt zu werden. Gelungen ist dies, in dem dem Nutzer zu seinen gesuchten Informationen Werbung angezeigt wird. Ein einfaches Abrechnungssystem sorgt dafür, dass es einfach ist, Anzeigen zu schalten und leistungsabhängig eine Vergütung an Google zu bezahlen.

Bis dahin eigentlich einfach. Google verdient an der Werbung, die zwischen Suchergebnissen angezeigt wird. Und die Anbieter von Informationen profitieren von den Nutzern, die ihnen von der Google Suchseite gesendet werden. Das ganze hat aber einen Haken: Wenn dem Anwender die kurze Zusammenfassung genügt, die Google anzeigt, und erst gar nicht auf die Anbieterseite wechselt, dann profitiert nur Google, und nutzt dabei die Inhalte der Anbieter.

Dies ist gerade bei Presseseiten der Fall. Unter Google News findet man eine Zusammenstellung der Nachrichten des Tages, aus den unterschiedlichsten Medien und deren Ressorts. Als Nutzer kann man sich so einen Querschnitt über die Nachrichten verschaffen, lesen und fast ganz auf das Lesen der entsprechenden Zeitung verzichten. Diese erhält dann weder Einnahmen durch die Nutzung der Zeitung, etwa Abonnementgebühren, noch durrch darauf geschalteter Werbung.

An der Stelle soll nun ein neues Leistungsschutzrecht Abhilfe schaffen. Eine Leistung, und dazu sollen auch kurze Snippets zählen. müsste dann an den Leistungserbringer vergütet werden. Die Schwierigkeit beteht nun darin, dass eine Seitenindizoerung, etwa von einer Suchmaschine, nicht mehr ohne Weiteres möglich ist, ohne Gefahr zu laufen, dass gerade eine kostenpflichtige Leistung indiziert wird. Google sieht hier die Freiheit des Internets gefährdet und hat eine entsprechende Kampagne gestartet.

Die Gegner des Leistungsschutzrechtes sehen eher die Leistungserbringer in der Pflicht, ein lukratives Geschäfts- oder Abrechnungsmodell zu verwenden. Sie kritisieren die Medien, im Eigeninteresse einseitig zu berichten und von der Geschäftsidee der Suchmaschinen profitieren zu wollen. Letzlich ist es jedem Anbieter freigestellt, seine Inhalte bei Google indozieren zu lassen oder nicht. Und ohne Google und andere Such,aschinen sei eine erfolgreiche Vermarktung eines Online-Mediums ohnehin nicht möglich.

Wie dem auch sei: Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen. Ich werde versuchen, in weiteren Beiträgen zu diesem Thema mehr Klarheit zu schaffen, und über die laufende Entwicklung zu informieren.

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