Leistungsschutzrecht – Pro und Contra

Was spricht gegen, was für das neue Leistungsschutzrecht?

Dagegen

spricht zunächst einmal, dass ja niemand gezwungen wird, seine Inhalte kostenlos und für jeden verfügbar ins Internet zu stellen. Und selbst wenn jemand seine Inhalte veröffentlicht, kann der der Indizierung in Suchmaschinen widersprechen. Dazu genügt ein einfacher Eintrag in der .htaccess Datei, und schon verzichten die Suchmaschinen auf die Indizierung der Einträge.

Was soll jemand, der seine Inhalte dennoch veröffentlicht und deren Nutzung nicht einschränkt, den freien Fluss dieser Informationen verbieten?

Durch das Leistungsschutzrecht wird eine Art Gebührensystem für die Internetnutzung eingeführt, das nicht mehr zu administrieren ist. Jegliche Information, die durch vom Leistungsschutzrecht betroffen ist, müsste bei Nutzung durch Dritte an den Urheber vergütet werden. Man hätte somit eine Art GEMA für Internet-Inhalte.

Dafür

spricht, dass eine „Lücke“ im Schutz von urheberrechtlich relevantem Material besteht und damit geschlossen würde.

Fazit

 

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